Mitnahme des Tretrollers als „Gepäckstück“ in den öffentlichen Verkersmitteln
Mit einem Faltrad oder Falttretroller gestaltet sich die Mitnahme weitaus einfacher, da das Faltrad oder der Falttretroller klein zusammengelegt, als Gepäckstück in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden kann. In den Beförderungsbestimmungen heimischer ÖPNV-Anbieter findet sich zum Thema „Faltrad“ oder "Falttretroller" noch sehr wenig Konkretes – was andererseits auch viele Möglichkeiten offen hält.
Nach Auskunft der Wiener Linien dürfen z.B. Falträder und somit auch Falttretroller, wenn sie zusammengeklappt sind, zu jeder Zeit und in jedem öffentlichen Verkehrsmittel der Wiener Linien mitgenommen werden, da sie im zusammengefalteten Zustand als Handgepäck zählen. Eine Hülle ist dafür nicht erforderlich. Derzeit gibt es keine Vorschriften, wie groß die Reifen sein dürfen. Es ist jedoch zu beachten, dass mit den Rädern Fahrzeuge und Fahrgäste nicht beschmutzt werden dürfen.
Quelle: klimaaktiv-Homepage (Auszug) - von mir wurde der Text mit "Falttretroller" erweitert!
Mitnahmezeiten von nicht faltbaren Fahrrädern und Tretrollern in Wien
Gemäß den Beförderungsbedingungen der Wiener Linien können Fahrräder und Tretroller in U-Bahnen zu den vorgeschriebenen Mitnahmezeiten transportiert werden. Seit 1. Mai 2012 ist der Transport von Fahrrädern in der U-Bahn kostenlos.
U-Bahn-Linien
Die Beförderung von Fahrrädern und Tretrollern ist auf allen U-Bahn-Linien sowie in U6-Niederflurwagen ganzjährig von Montag bis Freitag (werktags) in der Zeit zwischen 9 und 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr möglich. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Beförderung ganztägig erlaubt. Voraussetzung dafür ist ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen im jeweiligen Wagen.
Auch der Transport von E-Bikes ist kostenfrei möglich. Aus Sicherheitsgründen ist der Transport von Sonderkonstruktionen wie Tandems oder Fahrrädern mit Hilfsantrieben (ausgenommen E-Bikes) verboten.
Straßenbahn und Autobus
In Straßenbahnen und Autobussen dürfen Fahrräder und Tretroller aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht transportiert werden. Dies gilt auch bei einem defekten Fahrrad oder Tretroller. Ausnahme: zusammengeklappte Fahrräder oder Tretroller.
Hinweis: Das Benützen von Scootern ist in öffentlichen Massenverkehrsmitteln nicht zulässig. Sie müssen zusammengeklappt und sicher verwahrt befördert werden. (Anmerkung von tretrollerverkauf.at: Mit Scootern sind hier nicht die echten Tretroller, sondern die kleinen Alu-Scooter gemeint.)